Orbiter.de Dataspace GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die B2B-Vermittlungsplattform work-2-work.de
Stand: 24. September 2026
Rolle der Plattform
Work-2-work.de ist ein digitaler Anzeigen- und Vermittlungsmarkt für Fuhrparks, Werkstätten und gewerbliche Teileanbieter. Vertragspartner für die Plattformnutzung ist bis zur Gründung der eigenen Work-2-work.de-Gesellschaft die Orbiter.de Dataspace GmbH. Orbiter verkauft über Work-2-work.de keine Ersatzteile, führt keine Reparaturen aus und wird nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern angebahnten Geschäfte.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der B2B-Plattform Work-2-work.de durch Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher werden nicht Vertragspartner und dürfen die Plattform nicht nutzen.
Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich:
Nachfolgend „Orbiter“. Orbiter betreibt die Plattform unter der Marke Work-2-work.de und der Domain work-2-work.de. Soweit diese AGB auf „Work-2-work.de“ Bezug nehmen, ist damit die von Orbiter betriebene Plattform gemeint.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Orbiter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Vertragssprache ist Deutsch. Bei mehrsprachigen Darstellungen ist der deutsche Text dieser AGB maßgeblich.
2. Zustandekommen des Nutzungsvertrags
Zwischen Orbiter und dem Kunden kommt ausschließlich ein Vertrag über die Nutzung von Work-2-work.de zustande. Dieser Nutzungsvertrag ist kein Kauf-, Werk- oder Werklieferungsvertrag über Fahrzeuge, Reparaturen oder Ersatzteile.
Der Nutzungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Organisationskonto anlegt, diese AGB bestätigt und Orbiter den Zugang freischaltet oder den gewählten Tarif bestätigt. Mit Absenden einer kostenpflichtigen Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Orbiter nimmt es durch ausdrückliche Bestätigung oder Freischaltung an. Eine bloße Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Ein Anspruch auf Registrierung oder Freischaltung besteht nicht.
Tarif- und Funktionsdarstellungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Angebot bezeichnet sind. Vor einer kostenpflichtigen Buchung werden wesentliche Leistungsmerkmale, Laufzeit und Preise angezeigt. Der Kunde kann die AGB und die Buchungsbestätigung speichern oder ausdrucken.
3. Leistungen von Work-2-work.de und Abgrenzung
3.1 Technische Infrastruktur
Orbiter stellt über Work-2-work.de eine digitale Infrastruktur bereit. Je nach Tarif und Freischaltung können insbesondere genutzt werden:
- Verwaltung von Fahrzeugen, Fristen und Fahrzeugdokumenten;
- Einstellen und Bearbeiten von Servicebedarf;
- technische Vorauswahl von Werkstätten anhand hinterlegter Kriterien;
- Nachrichten, Terminabstimmung und Dokumentenaustausch;
- Dokumentation von Vorgängen durch die Beteiligten;
- Suche und Vergleich gewerblicher Teileangebote;
- Merken, Anfragen und Nachrichten zu Angeboten;
- unterstütztes Auslesen bestimmter Dokumente.
Welche Funktionen geschuldet sind, ergibt sich aus dem bei Vertragsschluss angezeigten Tarif und der Leistungsbeschreibung.
3.2 Kein eigener Handel und keine Werkstatt
Orbiter verkauft, vermietet, liefert, importiert oder lagert über Work-2-work.de keine Ersatzteile und tritt nicht als Händler, Kommissionär oder Wiederverkäufer auf. Orbiter erbringt über Work-2-work.de keine Diagnose, Reparatur, Montage, Abholung oder sonstige Fahrzeugleistung.
Orbiter schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Vermittlungsquote, Kostenersparnis, Lieferzeit, Teileverfügbarkeit, Werkstattauslastung oder Fahrzeugverfügbarkeit. Orbiter schuldet nicht, dass zwischen Nutzern ein Vertrag zustande kommt oder erfüllt wird.
3.3 Keine Prüfung der Nutzerinhalte
Orbiter prüft Angebote, Diagnosen, Preise, Kompatibilität, Dokumente, Zertifikate und Rechnungen nicht automatisch auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Echtheit. Eine technische Zuordnung, ein Suchtreffer oder eine Plattformanzeige ist keine Empfehlung und keine Beschaffenheitsangabe von Orbiter.
4. Verträge ausschließlich zwischen den Nutzern
Kommt über Work-2-work.de ein Geschäft über Werkstattleistungen, Ersatzteile oder sonstige Leistungen zustande, sind ausschließlich die beteiligten Nutzer Vertragsparteien. Orbiter wird nicht Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Vertragspartner dieses Geschäfts.
Angebot und Annahme richten sich nach den Erklärungen der Nutzer und den gesetzlichen Vorschriften. Eine Nachricht, ein Merkzettel, eine Anfrage, eine technische Eingangsbestätigung oder ein Systemhinweis von Work-2-work.de ist keine Willenserklärung von Orbiter und keine Annahme eines Nutzervertrags.
Lieferung, Abholung, Zahlung, Rechnung, Gewährleistung, Nacherfüllung, Rückgabe und Streitigkeiten sind allein zwischen den beteiligten Nutzern abzuwickeln. Orbiter kann Nachrichten technisch übermitteln, entscheidet aber nicht über Ansprüche aus dem Nutzervertrag.
Wird ein Nutzer auf einen externen Shop oder eine externe Website weitergeleitet, gelten ausschließlich die dortigen Bedingungen.
Nur wenn Orbiter vor einem einzelnen Geschäft ausdrücklich und unmissverständlich anzeigt, selbst Vertragspartner einer konkreten Leistung zu werden, gilt für dieses Geschäft Abweichendes. Im Zweifel bleibt es bei der Vermittlungsrolle.
5. Organisationskonto und Unternehmernachweis
Für die Nutzung ist ein Organisationskonto erforderlich. Jede Organisation benennt mindestens einen Administrator. Dieser darf Nutzer anlegen sowie Rechte vergeben und entziehen. Handlungen freigeschalteter Nutzer werden der Organisation zugerechnet, auch wenn intern eine Vollmacht überschritten wurde, sofern Orbiter die Überschreitung nicht kannte oder kennen musste.
Der Kunde macht vollständige und richtige Angaben, hält sie aktuell, schützt Zugangsdaten und meldet vermuteten Missbrauch unverzüglich. Orbiter darf Nachweise zur Unternehmereigenschaft, Identität, Vertretung oder fachlichen Eignung verlangen und den Zugang bis zur Prüfung beschränken.
Der Kunde stellt sicher, dass über sein Konto keine Verbraucher handeln. Orbiter darf den Zugang sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Verbrauchernutzung bestehen.
6. Servicebedarf und Werkstätten
Fuhrparks können Servicebedarf einstellen. Die angezeigte Zuordnung von Werkstätten ist eine technische Vorauswahl nach hinterlegten Kriterien. Sie ist keine Empfehlung, keine Garantie der Verfügbarkeit und keine Aussage über Qualität oder Preis.
Ob und zu welchen Konditionen eine Werkstatt tätig wird, entscheiden Fuhrpark und Werkstatt selbst. Mehrkosten und Abweichungen klären die Beteiligten direkt. Hinweise von Work-2-work.de ersetzen keine fachliche oder rechtliche Prüfung.
7. Rahmenverträge und Dokumente
Kunden können Verträge, Nachweise, Rechnungen und andere Dokumente hinterlegen. Orbiter kann sie über Work-2-work.de einem Vorgang zuordnen, wird dadurch aber nicht Partei des hinterlegten Vertrags und übernimmt keine Gewähr für dessen Wirksamkeit, Vollständigkeit oder Anwendbarkeit.
8. Teileangebote als Anzeigenmarkt
8.1 Charakter der Angebote
Teileangebote sind Inserate gewerblicher Anbieter. Work-2-work.de stellt sie dar, damit Nachfrager sie finden, vergleichen und den Anbieter kontaktieren oder anfragen können. Orbiter bietet die Ware nicht selbst an.
8.2 Verantwortung der Anbieter
Jeder Anbieter ist allein für sein Inserat und die Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten verantwortlich, insbesondere für Beschreibung, Teilenummer, Kompatibilität, Preis, Steuern, Versand oder Abholung, Bestand, Lieferzeit sowie Garantie- und Herstellerangaben. Anbieter müssen berechtigt sein, die Ware zu veräußern.
8.3 Verantwortung der Nachfrager
Der Nachfrager prüft vor einer verbindlichen Erklärung, ob das Teil für Fahrzeug und Zweck geeignet ist. Ein Suchtreffer, eine Teilenummer, ein automatisch ausgelesener Vorschlag oder eine Fahrzeugzuordnung ist keine Zusicherung von Orbiter.
8.4 Kein Plattform-Checkout als Verkauf
Funktionen zum Merken, Vergleichen oder Anfragen dienen der Anbahnung zwischen Nutzern. Sie begründen keinen Kaufvertrag mit Orbiter. Ein Kaufvertrag entsteht nur, wenn Anbieter und Nachfrager sich selbst binden.
9. Zahlung nur zwischen den Nutzern
Zahlungen aus Nutzerverträgen erfolgen unmittelbar zwischen den beteiligten Nutzern, soweit im jeweiligen Vorgang nicht ausdrücklich ein benannter Zahlungsdienstleister angezeigt wird.
Orbiter wird nicht Gläubiger oder Schuldner der Forderung aus dem Nutzervertrag, nimmt den Preis nicht im eigenen Namen entgegen und betreibt keinen eigenen Zahlungsverkehr für Teile- oder Werkstattentgelte.
Plattform-, Nutzungs- oder Sichtbarkeitsgebühren sind davon getrennt. Sie werden nur berechnet, wenn Art, Höhe und Schuldner vor der kostenpflichtigen Handlung angezeigt oder vereinbart wurden. Sie sind Entgelt für die Plattformnutzung, nicht Kaufpreis der Ware.
10. Preise der Plattform und Abrechnung
Für den Nutzungsvertrag gelten die bei Buchung angezeigten Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben. Wiederkehrende und nutzungsabhängige Entgelte werden elektronisch abgerechnet. Der Kunde hält Abrechnungsdaten aktuell. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Nachteilige Preisänderungen für laufende Verträge setzen einen sachlichen Grund, eine Vorankündigung von mindestens 15 Tagen und ein Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt voraus. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
11. Testphase
Eine Testphase ist unentgeltlich und endet zu dem vor Beginn angezeigten Zeitpunkt. Sie wird nicht allein durch Zeitablauf kostenpflichtig. Ein entgeltlicher Tarif entsteht nur durch gesonderte Bestellung und Annahme durch Orbiter.
Nach Ende der Testphase darf Orbiter den Funktionsumfang einschränken. Vorhandene Daten bleiben mindestens für die in Ziffer 15 genannte Exportfrist verfügbar.
12. Verfügbarkeit und Weiterentwicklung
Orbiter bemüht sich um einen zuverlässigen Betrieb von Work-2-work.de. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einer gesonderten Service-Level-Vereinbarung zugesagt ist. Einschränkungen können durch Wartung, Sicherheitsmaßnahmen, Störungen oder externe Dienste entstehen.
Orbiter darf Funktionen aus rechtlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder betrieblichen Gründen ändern, wenn der wesentliche Vertragszweck erhalten bleibt. Bei erheblicher dauerhafter Einschränkung einer entgeltlichen Kernfunktion kann der Kunde zum Änderungszeitpunkt kündigen.
13. KI-gestützte Arbeitshilfen
Automatisch ermittelte Fahrzeugdaten, Teilenummern, Beträge, Dokumentarten und ähnliche Vorschläge sind unverbindliche Arbeitshilfen. Sie können unvollständig oder falsch sein.
Orbiter schuldet keine bestimmte Erkennungsquote. Nutzer dürfen Fahrzeuge anlegen, Dokumente zuordnen, Beträge bestätigen, Teile auswählen oder Erklärungen gegenüber anderen Nutzern erst nach eigener Prüfung abgeben. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Orbiter nicht dafür, dass ein Nutzer erkennbar ungeprüfte Vorschläge übernimmt. Ziffer 22 bleibt unberührt.
Orbiter darf technische Dienstleister einsetzen. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung.
14. Daten, Nutzungsrechte und Datenschutz
14.1 Zuordnung und Betriebsrechte
Eingestellte Daten und Dokumente bleiben dem Kunden oder jeweiligen Rechteinhaber zugeordnet. Dazu gehören insbesondere Fahrzeug-, Flotten-, Wartungs- und Servicehistorien, Angebots-, Preis- und Marktdaten sowie hochgeladene Dokumente.
Der Kunde räumt Orbiter die räumlich unbeschränkten, nicht ausschließlichen Rechte ein, diese Inhalte während der Vertragslaufzeit zu speichern, zu sichern, zu vervielfältigen, zu übermitteln, anzuzeigen und technisch zu verarbeiten, soweit dies für Betrieb, Sicherheit, Fehlerbehebung, Support und Vertragserfüllung erforderlich ist. Eigentum an den Inhalten wird nicht übertragen.
14.2 Sichtbarkeit gegenüber der Gegenseite
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für einen Vorgang erforderlichen Angaben der jeweiligen Gegenseite sichtbar werden, insbesondere Fahrzeug-, Anfrage-, Angebots-, Termin- und Dokumentdaten gegenüber der zugeordneten Werkstatt oder dem angefragten Anbieter. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte und datenschutzrechtlichen Grundlagen zu verfügen.
14.3 Auswertung, Produktverbesserung und Modelle
Orbiter darf Nutzungs-, Angebots-, Preis- und Vorgangsdaten verwenden, um Work-2-work.de zu betreiben, zu sichern, auszuwerten und weiterzuentwickeln. Personenbezogene Daten werden nach der Datenschutzerklärung und den gesetzlichen Erlaubnistatbeständen verarbeitet.
Orbiter darf anonymisierte oder aggregierte Auswertungen für Statistik, Marktübersichten, Qualitäts- und Betrugsprävention sowie zur Verbesserung von Such-, Zuordnungs- und Dokumentenfunktionen nutzen. Ein Rückschluss auf einzelne Kunden wird dabei nicht angestrebt.
Ein Training oder eine Weitergabe personenbezogener oder dem Kunden unmittelbar zurechenbarer Daten an Modelle Dritter erfolgt nur bei gesetzlicher Grundlage oder gesonderter Zustimmung. Einer über den Betrieb hinausgehenden Modellnutzung zurechenbarer Daten kann der Kunde widersprechen, soweit keine zwingenden Betriebs- oder Sicherheitszwecke entgegenstehen. Anonymisierte oder aggregierte Daten darf Orbiter auch nach Vertragsende nutzen.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Soweit Orbiter Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien bei Bedarf eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15. Export, Aufbewahrung und Löschung
Nach wirksamer Beendigung des Nutzungsvertrags kann der Kunde seine verfügbaren Organisationsdaten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen maschinenlesbaren Format exportieren, soweit keine gesetzlichen Pflichten oder Rechte Dritter entgegenstehen.
Danach darf Orbiter Daten löschen oder anonymisieren. Daten, die andere berechtigte Beteiligte für denselben Vorgang noch benötigen oder die aufbewahrt werden müssen, bleiben im erforderlichen Umfang erhalten. Sicherungskopien und Beweiserfordernisse bleiben unberührt.
16. Geistiges Eigentum
Work-2-work.de, seine Oberflächen, Texte, Marken, Grafiken, Datenbankwerke, Schnittstellenbeschreibungen und Software stehen im Schutzrecht von Orbiter oder von Lizenzgebern. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur vertragsgemäßen Nutzung über die vorgesehenen Oberflächen.
Unzulässig sind insbesondere unbefugtes Auslesen, Scraping, Vervielfältigen oder gewerbliches Verwerten von Plattforminhalten außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen und die Nutzung der Marken ohne Zustimmung.
17. Schnittstellen, API und automatisierte Zugriffe
Automatisierte Abrufe, Bots, Skripte, Crawler, API-Zugriffe, ERP- oder OEM-Anbindungen, Flottenintegrationen und der Einsatz eigener KI-Agenten bedürfen der vorherigen Freigabe durch Orbiter, soweit sie über die bestimmungsgemäße Nutzung der Benutzeroberfläche hinausgehen.
Stellt Orbiter eine Schnittstelle bereit, gilt nur der dokumentierte und freigeschaltete Umfang. Zugangsdaten, Schlüssel und Tokens sind geheim zu halten. Orbiter darf Frequenz, Umfang und Zwecke beschränken, Zugriffe protokollieren und bei Missbrauch, Überlastung oder Sicherheitsrisiken unverzüglich sperren.
Der Kunde darf nur eigene Organisationsdaten oder Daten verarbeiten, zu deren Nutzung er berechtigt ist. Ein Abgriff, eine Speicherung oder Weitergabe von Plattform-, Preis-, Angebots- oder Drittdaten über den vereinbarten Zweck hinaus ist unzulässig.
18. Pflichten der Nutzer
Work-2-work.de darf nur rechtmäßig und zum vorgesehenen gewerblichen Zweck genutzt werden. Untersagt sind insbesondere:
- falsche oder irreführende Unternehmens-, Fahrzeug-, Leistungs- oder Angebotsangaben;
- Inserate über Ware, zu deren Angebot der Nutzer nicht berechtigt ist;
- rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware und Angriffe auf die Plattform;
- unbefugte Nutzung oder Weitergabe von Zugängen;
- Verletzung von Rechten Dritter;
- unbefugtes oder automatisiertes massenhaftes Abrufen von Plattformdaten sowie API- oder Bot-Zugriffe ohne Freigabe nach Ziffer 17;
- kartellrechtswidrige Absprachen über Preise, Märkte, Konditionen oder Strategien.
19. Inhalte Dritter, Meldung und Entfernung
Angebote, Nachrichten und Dokumente stammen von den Nutzern. Orbiter eignet sich diese Inhalte nicht als eigene Aussagen an.
Orbiter ist nicht verpflichtet, von Nutzern eingestellte Inhalte vor Veröffentlichung aktiv zu überwachen oder rechtlich zu prüfen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Orbiter darf Inhalte nicht veröffentlichen, beschränken oder entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie rechtswidrig sind, gegen diese AGB verstoßen, Dritte gefährden oder den Betrieb beeinträchtigen. Nutzer können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über info@work-2-work.de anzeigen. Orbiter prüft Meldungen in angemessener Frist und informiert die Beteiligten, soweit keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Gesetzliche Melde- und Abhilfeverfahren bleiben unberührt.
20. Ranking, Einschränkung, Sperre und Beschwerde
Soweit Angebote, Werkstätten oder Suchergebnisse sortiert werden, dienen als wesentliche Parameter insbesondere die Übereinstimmung mit Fahrzeug- und Leistungsdaten, Entfernung, Profilvollständigkeit, Aktualität, Verfügbarkeitsangaben und gegebenenfalls gesondert gebuchte Sichtbarkeit. Bezahlte bevorzugte Platzierungen werden als solche kenntlich gemacht. Orbiter entscheidet nicht nach dem Inhalt des späteren Nutzervertrags.
Orbiter kann Zugänge bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch, erheblicher Pflichtverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten einschränken oder sperren. Soweit kein dringender Sicherheits-, Betrugs- oder Rechtsgrund entgegensteht, wird der Kunde vorher informiert, erhält Gelegenheit zur Stellungnahme und erfährt den wesentlichen Grund.
Beanstandungen können an info@work-2-work.de gerichtet werden und werden in angemessener Frist bearbeitet. Zwingende Rechte, insbesondere nach der Verordnung (EU) 2019/1150, bleiben unberührt. Soweit gesetzlich vorgesehen, weist Orbiter auf zugängliche Mediationsstellen hin.
21. Freistellung
Verletzt ein Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm eingestellte Inhalte, Angebote oder Handlungen, stellt er Orbiter von berechtigten Ansprüchen Dritter sowie angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
Orbiter unterrichtet den Kunden unverzüglich, soweit rechtlich zulässig. Der Kunde darf Ansprüche nicht ohne Abstimmung anerkennen. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Kunde die Verletzung nicht zu vertreten hat.
22. Haftung
Orbiter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Nutzungsvertrag haftet Orbiter nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Nutzungsvertrags ermöglicht und auf die der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Orbiter haftet insbesondere nicht für Zustandekommen oder Erfüllung von Verträgen zwischen Nutzern, Qualität, Kompatibilität, Lieferung oder Mängel angebotener Teile, Werkstattleistungen Dritter, Entscheidungen der Nutzer oder Störungen externer Systeme, soweit Orbiter den Schaden nicht zu vertreten hat.
Diese Regelungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Orbiter.
23. Laufzeit und Kündigung
Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Ein monatliches Abonnement kann der Kunde mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Orbiter kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Längere Tarifbindungen gelten nur, wenn Laufzeit und Kündigungsregel vor der Buchung klar angezeigt wurden. Sie enden zum Ablauf der Bindung oder gehen in einen unbefristeten Tarif mit den vorstehenden Fristen über, soweit vor Buchung nichts anderes angezeigt wurde.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei erheblicher Pflichtverletzung, Zahlungsverzug trotz Mahnung, Missbrauch, kartellrechtswidrigem Verhalten oder fehlendem Unternehmernachweis vorliegen.
Kündigungen können über eine Plattformfunktion oder in Textform erklärt werden. Textform genügt durch E-Mail oder eine gleichwertige lesbare Erklärung.
24. Änderungen dieser AGB
Orbiter darf diese AGB aus sachlichem Grund ändern, insbesondere wegen Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderungen, neuer oder geänderter Funktionen, Sicherheitsanforderungen oder notwendiger Prozesse. Änderungen dürfen das vertragliche Gleichgewicht nicht unangemessen zulasten des Kunden verschieben.
Orbiter informiert den Kunden mindestens 15 Tage vor dem geplanten Inkrafttreten. Betrifft eine Änderung wesentliche Rechte oder Pflichten nachteilig, kann der Kunde bis zum Änderungszeitpunkt kündigen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.
25. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten stammen, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeit wirkt drei Jahre nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort. Gesetzliche Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten bleiben unberührt.
26. Ergänzende Texte
Ergänzend gelten, soweit einschlägig und wirksam einbezogen:
- die Datenschutzerklärung;
- eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung;
- besondere Bedingungen für Anbieter, soweit gesondert einbezogen;
- eine Service-Level-Vereinbarung nur bei gesondertem Abschluss;
- die jeweilige Leistungs- und Preisbeschreibung.
Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen vor, danach die spezielleren Texte und danach diese AGB.
27. Rechtswahl, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Orbiter.de Dataspace GmbH. Orbiter darf auch am Sitz des Kunden klagen. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands und ist der Nutzungsvertrag seiner gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen, ist der Sitz von Orbiter ebenfalls Gerichtsstand; Orbiter darf auch dann am Sitz des Kunden klagen.
Verbraucher werden nicht Vertragspartner. Sollte gleichwohl zwingendes Verbraucherschutzrecht eingreifen, bleibt es unberührt.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Aufrechnung gegen Forderungen von Orbiter ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, soweit gesetzlich nichts anderes gilt.
Übergangshinweis: Bis zur abgeschlossenen Gründung einer eigenen Work-2-work.de-Gesellschaft ist ausschließlich die Orbiter.de Dataspace GmbH Vertragspartnerin des Plattformnutzungsvertrags.